Wenn die Entlassung näher rückt
Klärung der Fahrt- und Parkkostenübernahme
- Die Fahrt- und Parkkosten für den Besuch eures Kindes zahlt evtl. eure Krankenkasse.
- Lasst euch dazu eine Bescheinigung der Ärzte darüber ausstellen, dass eure Anwesenheit zur Genesung eures Kindes förderlich ist (medizinische Notwendigkeit). Sinnvoll ist zudem ausführlich auf die Bedeutung der intensiven Betreuung des Kindes durch die Eltern von Anfang an hinzuweisen. Intensiv betreute Kinder haben häufig eine kürzere Verweildauer in der Klinik, da sie schneller das Trinken lernen, Sättigungsabfälle seltener sind und die Eltern frühzeitig mit den speziellen Schwierigkeiten der Versorgung des Kindes vertraut sind. Auch der Hinweis auf den Transport der Muttermilch in die Klinik kann nützlich sein.
- Häufig benötigt ihr für den Antrag auf Kostenübernahme auch eine Bescheinigung über eure Anwesenheit von der Station. Ihr erhaltet sie zur Entlassung bei der Stationssekretärin.
- Notiert alle Fahrten zum Krankenhaus, bewahrt alle Parktickets auf, siehe auch Parkhausvergünstigung besorgen
- Kontaktiert die Krankenkasse und seid hartnäckig! Für den Fall der Ablehnung einer Fahrtkostenübernahme gibt es Musteranträge für einen Widerspruch unter https://www.fruehgeborene.de/familie/musterantraege.htm
Steuererklärung
- In eurer Steuererklärung könnt ihr unter „Außergewöhnliche Belastungen“ Kosten angeben, die euch im Rahmen der Frühgeburt und ggf. anschließenden Behandlungen entstanden sind, z.B. Fahrt- und Parkkosten (falls nicht von der Krankenkasse übernommen), Therapien, Brille, Helmtherapie etc.
- Falls Verwandte oder Freunde regelmäßig die Betreuung der Kinder übernehmen, kann das ggf. auch steuerlich geltend gemacht werden. Infos dazu finden Sie auch hier: https://www.test.de/Kinderfreibetrag-und-Kindergeld-So-sparen-Eltern-Steuern-5246178-0/
Pflegegeld beantragen
- Bei zu früh und krank geborenen Kindern besteht häufig ein erhöhter Pflegebedarf, sodass ihr Anspruch auf Pflegegeld habt. Eine dauerhafte Behinderung des Kindes muss dafür nicht unbedingt gegeben sein, sondern es genügen auch z.B. Fütterstörungen, umfangreiche therapeutische Maßnahmen u.a.
- Kontaktiert eure Krankenkasse und stellt den Antrag dazu
- Pflegegeld wird nicht rückwirkend gezahlt, kümmert euch daher frühzeitig.
- Wird euer Antrag bewilligt, müsst ihr nicht zwingend einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Jedoch ist ein sog. Pflegeberatungsbesuch i.d.R. zweimal jährlich erforderlich. Hierzu kontaktiert einen Pflegedienst eurer Wahl und vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch. Die Mitarbeiter bestätigen, dass die Pflege in eurem Haushalt gesichert ist und steht euch für Fragen zur Pflege sowie Tipps und Tricks zur Verfügung.
- Die Bewilligung eines Antrags hat zudem positive Auswirkungen auf die Sozialversicherungsansprüche der pflegenden Person.
Angebot für Pflegende der Stadt Stuttgart
- Jeder Pflegende in der Stadt Stuttgart kann am Förderprogramm „Wer pflegt, wird gestärkt“ teilnehmen. Hier kann man aus unterschiedlichen Wertgutscheinen auswählen, den die Stadt Stuttgart den Pflegenden als Zeichen der Wertschätzung zukommen lässt.
- Weitere Informationen und den (sehr einfachen) Antrag finden Sie unter: https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/menschen-mit-behinderung/foerderprogramm-pflege-angehoerige/
- Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
(Schwer-) Behindertenausweis beantragen
- Sollte euer Kind eine diagnostizierte (Schwer-) Behinderung haben, solltet ihr einen (Schwer-) Behindertenausweis beantragen. Ihr erhaltet damit Steuervorteile, aber auch Ermäßigungstarife und bevorzugte Behandlung in vielen anderen Bereichen.
- Kontaktiert dazu das Versorgungsamt und stellt einen Antrag!
- An dieser Stelle möchten wir euch empfehlen euch an den Verein „Mein Herz lacht e. V.“ zu wenden: https://www.meinherzlacht.de. Der Verein widmet sich den Bedürfnissen von Eltern von Kindern mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Gegenseitiger Austausch, Teilen von Wissen, Unterstützung und eine große Gemeinschaft werden euch dort empfangen. Ihr seid nicht allein!
Heil- & Hilfsmittel
- Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel und müssen bis zum 18. Lebensjahr keine Zuzahlungen leisten.
- Bei der Besorgung der Dinge, die für die erste Zeit nach der Entlassung notwendig sind, unterstützt euch auch unser Casemanagement. Später könnt ihr euch Verordnungen und Rezepte vom Kinderarzt ausstellen lassen und den Anträgen der Krankenkasse beilegen.
Unterstützung Zuhause
Guter Start
- Jederzeit könnt ihr euch bei “Guter Start”, einem Programm der Stadt Stuttgart melden. Eine Person aus dem Fachkräfte-Team der Frühen Hilfen Stuttgart kommt zu euch nach Hause und beantwortet eure Fragen und unterstützt euch dabei, passende Angebote für eure individuelle Situation zu finden. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, meldet euch je nach eurem Wohnort telefonisch oder per Mail bei der jeweiligen Kontaktadresse:
- Feuerbach/Weilimdorf, Stuttgart-Mitte, Nord, Stuttgart-West, Botnang, Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen, Hofen, Neugereut, Mönchfeld, Münster, Bad Cannstatt links des Neckars: Neckarvorstadt, Hallschlag, Altenburg, Burgholzhof, Pragstraße, Birkenäcker
–> Telefon 0711 2054-203, E-Mail: famteam@eva-stuttgart.de -
Bad Cannstatt rechts des Neckars, Steinhaldenfeld, Hedelfingen, Wangen, Untertürkheim, Obertürkheim, Vaihingen, Birkach, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Degerloch, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd
–> Telefon 0711 601703-57 oder -56, E-Mail: info@sonnenkinder-stuttgart.de
- Feuerbach/Weilimdorf, Stuttgart-Mitte, Nord, Stuttgart-West, Botnang, Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen, Hofen, Neugereut, Mönchfeld, Münster, Bad Cannstatt links des Neckars: Neckarvorstadt, Hallschlag, Altenburg, Burgholzhof, Pragstraße, Birkenäcker
Haushaltshilfe
- Ihr habt mehrere Kinder und die Mutter ist vor und/oder nach der Geburt längere Zeit in stationärer Behandlung oder in einem körperlich schlechten Zustand, so kann eine Haushaltshilfe eure Situation zuhause wesentlich erleichtern.
- Eine Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, falls in eurem Haushalt mind. ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind
UND
Die den Haushalt führende Person (egal ob Vater oder Mutter!) befindet Sie sich außerdem in einer der folgenden (Not)Situationen:- Sie müssen über einen absehbaren Zeitraum in eine Klinik, Kur- oder Rehaeinrichtung.
- Sie sind krank und nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.
- Bei Ihnen besteht eine Risikoschwangerschaft.
- Sie haben entbunden oder erwarten eine Mehrlingsgeburt.
- Sie leiden unter psychischen Erschöpfungszuständen.
- Eine Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, falls in eurem Haushalt mind. ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind
-
- Infos und Hilfe findet ihr unter https://evangelische-familienpflege.de/, oder telefonisch unter Tel. 0711 63 46 99
Physiotherapie
- Physiotherapie erhalten die Kinder häufig bereits während des stationären Aufenthalts regelmäßig. Es kann sinnvoll sein, sie auch nach der Entlassung fortzusetzen.
- Sprecht euren Kinderarzt darauf an und lasst euch ein Rezept geben
- Sucht eine passende Physiotherapie-Praxis, die Kinder behandelt, aus und nehmt Kontakt auf.
- Es gibt zwei unterschiedliche Physiotherapie-Techniken, die zur Entwicklungsförderung von Kindern angewendet werden: Bobath und Vojta. Informiert euch und besprecht mit eurem Therapeuten den Befund sowie die passende Methode. Stellt eure Fragen!
Ergotherapie & Logopädie
- Ergotherapie und Logopädie können eurem Kind helfen, in Alltagssituationen besser zurechtzukommen.
- Sprecht euren Kinderarzt darauf an und lasst euch ein Rezept geben.
- Sucht eine passende Ergo- bzw. Logopädie-Praxis aus und nehmt Kontakt auf.
Augenarzt
- Bereits kurz nach der Geburt werden die Augen von Frühgeborene regelmäßig durch Ärzt:Innen der Augenklinik untersucht.
- Je nach dem, mit welchem Befund euer Kind entlassen wird, folgt eine Weiterbetreuung in der Augenklinik des Katharinenhospitals oder bei einem niedergelassenen Augenarzt. Eine Kontrolluntersuchung sollte möglichst bis zum 3. Lebensjahr halbjährlich durchgeführt werden, um mögliche Veränderungen frühzeitig festzustellen.
- Sucht einen Augenarzt, der bestenfalls auch eine/n Orthoptisten/in beschäftigt, der speziell für die Untersuchung von Kindern ausgebildet ist.
Sozialmedizinische Nachsorge / Nachsorge für Frühgeborene und SPZ
- Das Olgahospital bietet i.d.R. Kindern mit einem Geburtsgewicht < 1.500g eine Frühgeborenen-Nachsorge an und begleitet deren Entwicklung bis zum 2. Lebensjahr. Die Nachsorge-Untersuchungen werden von einer Ärztin der Neonatologie im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) durchgeführt. Ihr erhaltet individuell auf eure Situation abgestimmte Termine.
- Die Sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird vom Klinikarzt oder von einem niedergelassenen Arzt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verordnet. Eine Verordnung ist auch noch bis zu sechs Wochen nach der Entlassung aus der Klinik möglich. Das Nachsorge-Team von „Olgäle sorgt nach“ begleitet euch und euer Kind nach dem stationären Aufenthalt nach Hause, besucht euch zu Hause und hilft Ihnen im Alltag mit eurem Kind außerhalb der Klinik.
Frühförderung
- Frühförderung ist ein Förderangebot, das vom Babyalter bis zur Einschulung sowohl vorbeugend als auch bei Verhaltensauffälligkeiten genutzt werden kann.
- Frühförderstellen (http://www.fruehfoerderstellen.de) bieten oft Hausbesuche oder auch Gruppenstunden, in denen ihr hilfreiche Tipps für die Förderung der Entwicklung ihres Kindes erhalten können.
- Kontaktiert die nächstmögliche Frühförderstelle und informiert euch über das Angebot. Ggf. ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
- In Stuttgart gibt es mindestens folgende:
- Interdisziplinäre Frühförderstelle am Gesundheitsamt
- Frühberatungsstelle an der Margarete-Steiff-Schule
- Frühförderung- und Beratungsstelle der Nikolauspflege (insb. für Kinder mit Sehbehinderung)
- Frühberatungsstelle an der Gustav-Werner-Schule
- Frühberatungsstelle an der Heilbrunnenschule
- Frühberatungsstelle an der Hasenbergschule
- Frühberatungsstelle an der Helene-Schoettle-Schule
- Frühberatungsstelle an der Bodelschwinghschule
Angebote der Stadt Stuttgart
- Willkommensfrühstück in Ihrem Stadtbezirk – Bei einem reichhaltigen Brunch in kinderfreundlicher Atmosphäre lernt ihr andere Eltern in eurer Wohnortnähe kennen, ihr werdet über die Angebote für Familien in Stuttgart informiert und könnt eure Fragen stellen. Termine und Infos findet ihr unter https://www.fruehehilfen-stuttgart.de/, dort gebt ihr in der Suchleiste “Willkommensfrühstück” ein.
- Städtisches Elternseminar – Kursreihe Startklar- sich den Anfang leichter machen, wöchentlich dienstags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr am Marienplatz 3; Anmeldung unter: https://www.stuttgart.de/online-anmeldungen/jugendamt/elternseminar/startklar-sich-den-anfang-leichter-machen.php
- Frühe Hilfen – Verschiedene Angebote rund um das Leben als frisch gebackene Familie in Stuttgart, u.a. Still- und Wickelorte in Stuttgart, Beratung und Vermittlung zu passenden Ansprechpartnern; Infos unter: https://www.fruehehilfen-stuttgart.de