Wichtige Aufgaben der Eltern direkt nach der Geburt
Anmeldung des Kindes beim Standesamt
- Die Anmeldung beim Standesamt muss innerhalb von einer Woche erledigt werden!
- Im Kreißsaal erhaltet ihr das Formular „Geburtsanzeige“ (grün)
- Füllt das Formular „Geburtsanzeige“ aus und unterschreibt (beide!)
- Sammelt folgende Dokumente zusammen:
- ggf. Familienstammbuch
- Geburtsurkunden von Mutter und Vater
- ggf. Eheurkunde (Heiratsurkunde)
- Ausweise von Mutter und Vater
- ausländische Staatsangehörige zusätzlich mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
- ggf. Scheidungsurteile (unbedingt erforderlich)
- Geht mit Formular und allen Dokumenten zur Stationären Patientenaufnahme im Erdgeschoss – zieht eine Wartemarke und wartet, bis ihr aufgerufen werdet.
- Bei Fragen ruft vorab bei der Stationären Patientenaufnahme unter Tel. 0711/278-72181 an!
- Ihr erhaltet anschließend per Post (gegen Versandgebühr) vom Standesamt 3 kostenfreie Bescheinigungen zur Vorlage für Behörden. Zusätzlich könnt ihr kostenpflichtige Stammbucheinträge, Geburtsurkunden und internationale Geburtsurkunden bestellen.
Für unverheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung & Sorgerechtsfrage
- Macht einen Termin beim Jugendamt unter Tel. 0711/21655807 – beide Elternteile müssen zu diesem Termin persönlich erscheinen
- Bringt folgende Dokumente mit:
- Ausweise beider Eltern
- Geburtsurkunde
- Vollständige Informationen unter: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/vaterschaft-anerkennung-erklaeren-und-beurkunden-lassen.php
Für Alleinerziehende: Beistandschaft beantragen
- Die Beistandschaft ist eine freiwillige Jugendhilfeleistung der Stadt Stuttgart, die du nutzen kannst, falls du als Alleinerziehende/r Unterhaltsansprüche nicht selbst durchsetzen kannst.
- Der Beistand wird dich als Alleinerziehende/n unterstützen und in erster Linie versuchen, mit dem anderen Elternteil zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Ist das nicht möglich, vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht.
- Weitere Informationen und Kontakte findest du unter https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/familie/eltern/unterhalt.php
Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse
Auswahl der Krankenkasse
- Überlegt, ob die Krankenkasse der Mutter oder des Vaters besser für eine Versicherung geeignet ist. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, könnt ihr frei entscheiden.
- Informiert euch insbesondere dann, wenn ein Elternteil privat, das andere gesetzlich versichert ist.
Anmeldung des Kindes
- Ruft bei eurer Krankenkasse an und meldet euer Kind an. Ihr erhaltet i.d.R. im Anschluss einen Antrag auf Familienversicherung per Post.
Private (Zusatz-) Krankenversicherung
- Falls ihr für euer Kind eine private (Zusatz-) Krankenversicherung abschließen wollt, solltet ihr möglichst schnell handeln, da schon nach wenigen Wochen eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung ist.
- Wichtig zu wissen: Neugeborene müssen innerhalb der ersten zwei Lebensmonate ohne Gesundheitsprüfung und Risikokalkulation in die private Versicherung aufgenommen werden!
Frühgeburtsbescheinigung ausstellen lassen
- Für manche Leistungen – u.a. für den verlängerten Mutterschutz! – benötigt ihr eine Frühgeburtsbescheinigung, in der folgende Daten ausgewiesen sind:
- der errechnete Termin (ET)
- das Entbindungsdatum
- Ihr erhaltet die Bescheinigung entweder auf der Station, von der die Mutter entlassen wird, oder bei der Stationssekretärin der Neo.
Meldung der Geburt beim Arbeitgeber
- Informiert euren Arbeitgeber (Personalabteilung) über die Geburt eures Kindes – z.B. per E-Mail.
- Euer Arbeitgeber gewährt evtl. Sonderurlaub, einen Bonus oder eine Kinderzulage für die Geburt eines Kindes. Fragt aktiv bei beiden Arbeitgebern nach!
Mutterschutz bei Frühgeburt geltend machen
- Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt plus die Anzahl an Tagen des Mutterschutzes, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten.
- Meldet euren Fall der Krankenkasse und fragt nach, ob ihr dafür ggf. eine Bescheinigung einreichen müsst.
- Prüft genau, ob in allen Unterlagen von Krankenkasse und Arbeitgeber das korrekte Datum als Mutterschutzbeginn eingetragen ist.
Mutterschaftsgeld beantragen
- Mutterschaftsgeld steht euch während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes zu, wenn ihr zu Beginn des Mutterschutzes krankenversichert wart. Von der Krankenkasse erhaltet ihr 13 Euro pro Tag, die Differenz zu eurem bisherigen Nettogehalt zahlt euer Arbeitgeber.
- Kontaktiert eure Krankenkasse und stellt den Antrag auf Mutterschaftsgeld – hier benötigt ihr i.d.R. die Frühgeburtsbescheinigung
Elterngeld beantragen
- Beantragt das Elterngeld online bei der L-Bank unter: https://www.l-bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html Wichtig: Befolgt alle Hinweise zum Ausfüllen!
- Stellt den Antrag allerspätestens bis drei Lebensmonate nach der Geburt.
- Wichtig: Ihr müsst den Antragsvordruck ausdrucken, unterschreiben und an die L-Bank zurücksenden, damit er wirksam wird! Der Eingang des unterschriebenen Antrags ist auch die Antragsfrist.
- Wenn euer Kind mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung auf die Welt kam, könnt ihr zusätzliche Elterngeldmonate beantragen:
- Mind. 6 Wochen zu früh: 1 zusätzlicher Monat
- Mind. 8 Wochen zu früh: 2 zusätzliche Monate
- Mind. 12 Wochen zu früh: 3 zusätzliche Monate
- Mind. 16 Wochen zu früh: 4 zusätzliche Monate
- Hinweis: Reicht unbedingt die Frühgeburtsbescheinigung zusammen mit dem Elterngeldantrag mit ein.
- Es gibt unterschiedliche Auszahlungsarten des Elterngelds. Informiert euch, welche Variante für euch am besten ist und beantragt entsprechend: Broschüre des Bundesfamilienministeriums
- Die Höhe des Elterngelds entspricht 67% des durchschnittlichen Einkommens der 16 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, maximal aber 1.800 Euro.
- Hinweis: Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es erfolgt keine Doppelauszahlung.
Kindergeld beantragen
- Beantragt das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in eurem Wohnort – in Stuttgart findet ihr das Online-Antragsformular unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-baden-wuerttemberg-ost-stuttgart.html.
- Die Höhe des Kindergelds beträgt Stand August 2025:
- 255 € für jedes Kind
- Fragen rund um das Thema Kindergeld werden unter “Kindergeld verstehen” auf den Seiten der Arbeitsagentur beantwortet.
Kinderarzt suchen
Kinderarzt suchen
- Es ist empfehlenswert, schon vor der Entlassung einen Kinderarzt gefunden zu haben, um sich nach der Entlassung zeitnah dort vorstellen zu können, notwendige Rezepte, Verordnungen und Bescheinigungen zu erhalten und einen Anlaufpunkt für Fragen und Probleme zu haben.
- Hilfreich kann es sein, einen Kinderarzt zu suchen, der beispielsweise Erfahrung mit Frühchen hat. Sucht nach dem Stichwort „Neonatologie“. Eine Liste spezialisierter Kinderärzte findet ihr unter https://www.fruehgeborene.de/familie/spezialisierte-kinderaerztinnen.htm
- Tipp: Die besten Chancen habt ihr bei Kinderärzten, deren Praxis in eurem Stadtteil ist.
Haushaltshilfe beantragen
Haushaltshilfe beantragen
- Evtl. steht euch eine Haushaltshilfe zu, insbesondere, wenn ihr ein älteres Kind habt, das während der Zeit des Krankenhausaufenthalts betreut werden muss. Aber auch, wenn die Mutter selbst gesundheitlich stark eingeschränkt und der Partner beruflich eingespannt ist.
- Meldet euch hierfür schnellstmöglich bei eurer Krankenkasse und fordert die notwendigen Antragsunterlagen an!
- Sucht nach einem passenden Träger, der die Haushaltshilfe übernehmen kann. Im Raum Stuttgart könnt ihr euch unter anderem an folgende Stellen wenden:
- Evangelische Haus- und Familienpflege Stuttgart e.V.: https://evangelische-familienpflege.de/
- Katholische Familienpflege Stuttgart e.V.: http://www.familienpflege-stuttgart.de/
Parkhaus-Vergünstigung besorgen
- Wenn ihr täglich (mehrmals) mit dem Auto zum Olgahospital kommt, könnt ihr ab dem 8. Aufenthaltstag zur Tagespauschale von 5 € parken.
- Geht dazu zur stationären Aufnahme im EG und lasst euch den grünen Schein für die Parkvergünstigung ausstellen.
- Vor jeder Ausfahrt gebt ihr euer Parkticket zusammen mit dem grünen Schein bei der Infotheke ab und lasst die Rabattierung auf 5 € vornehmen. Dann zahlt ihr wie gewohnt am Automat und bewahrt eure Quittung auf. Solltet ihr mehrmals am Tag ein- und ausfahren, bringt ihr die Quittung über die Bezahlung ebenfalls mit, gebt sie vor der Ausfahrt bei der Infotheke ab und erhalten damit die Rabattierung aller weiterer Fahrten auf 0€.
- Sammelt eure Quittungen – später gibt es Möglichkeiten zur Rückerstattung über eure Krankenkasse und die Steuererklärung!