Eltern-Wegweiser
Ihr Kind wurde gerade zu früh oder krank geboren, Sie finden sich in einer absoluten Ausnahmesituation wieder – doch es gibt eine Reihe von administrativen Dingen, die Sie nun dringend erledigen sollten. Unser Eltern-Wegweiser soll Ihnen dabei als Hilfe dienen.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, bestmöglich durch die Masse an notwendigen Schritten und unterstützenden Angeboten zu finden. Wir erläutern Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte, die Sie nach der Geburt ihres Kindes abarbeiten sollten. Sollte Ihnen etwas begegnen, was aktuell nicht auf der Liste zu finden sind, freuen wir uns über einen Hinweis unter mailto@neonatologie-foerderkreis.de!
An dieser Stelle weisen wir auch auf den Sozialrechtsratgeber unseres Dachverbands, dem Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. hin. Dort finden sie eine sehr detaillierte Beschreibung der wichtigsten Informationen für Eltern von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen.
Anmerkung: Wir geben Ihnen Hinweise auf die örtlichen Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie in der Stadt Stuttgart leben. Analoge Angebote sind sicherlich in ihrem Heimatort ebenfalls zu finden. Melden Sie sich gerne, wenn wir Sie bei der Suche unterstützen können!
Zum Drucken und abhaken stellen wir Ihnen die Liste ganz unten auch zum Download zur Verfügung!
Wichtige Aufgaben der Eltern direkt nach der Geburt
- Die Anmeldung beim Standesamt muss innerhalb von einer Woche erledigt werden!
- Im Kreißsaal erhalten Sie das Formular „Geburtsanzeige“ (grün)
- Füllen Sie das Formular „Geburtsanzeige“ aus und unterschreiben Sie (beide!)
- Sammeln Sie folgende Dokumente zusammen:
- ggf. Familienstammbuch
- Geburtsurkunden von Mutter und Vater
- ggf. Eheurkunde (Heiratsurkunde)
- Ausweise von Mutter und Vater
- ausländische Staatsangehörige zusätzlich mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
- ggf. Scheidungsurteile (unbedingt erforderlich)
- Gehen Sie mit Formular und allen Dokumenten zur Stationären Patientenaufnahme im Erdgeschoss – ziehen Sie eine Wartemarke und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
- Bei Fragen rufen Sie vorab unter Tel. 0711 278-72181 an!
- Sie erhalten anschließend per Post (gegen Versandgebühr) vom Standesamt 3 kostenfreie Bescheinigungen zur Vorlage für Behörden. Zusätzlich können Sie kostenpflichtige Stammbucheinträge, Geburtsurkunden und internationale Geburtsurkunden bestellen.
- Machen Sie einen Termin beim Jugendamt unter Tel. 0711 21655807– beide Elternteile müssen zu diesem Termin persönlich erscheinen
- Bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ausweise beider Eltern
- Geburtsurkunde
- Vollständige Informationen unter: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/vaterschaft-anerkennung-erklaeren-und-beurkunden-lassen.php
- Die Beistandschaft ist eine freiwillige Jugendhilfeleistung der Stadt Stuttgart, die Sie nutzen können, falls Sie Unterhaltsansprüche nicht selbst durchsetzen können.
- Der Beistand wird Sie unterstützen und in erster Linie versuchen, mit dem anderen Elternteil zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Ist das nicht möglich, vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht.
- Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/familie/eltern/unterhalt.php
- Überlegen Sie, ob die Krankenkasse der Mutter oder des Vaters besser für eine Versicherung geeignet ist. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, können Sie frei entscheiden.
- Informieren Sie sich insbesondere dann, wenn ein Elternteil privat, das andere gesetzlich versichert ist.
- Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und melden Sie Ihr Kind an.
- Sie erhalten i.d.R. im Anschluss einen Antrag auf Familienversicherung per Post.
- Falls Sie für ihr Kind eine private (Zusatz-) Krankenversicherung abschließen wollen, sollten Sie möglichst schnell handeln, da schon nach wenigen Wochen eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung ist.
- Ihr Arbeitgeber gewährt evtl. Sonderurlaub, einen Bonus oder eine Kinderzulage für die Geburt eines Kindes. Fragen Sie bei beiden Arbeitgebern nach!
- Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt plus die Anzahl an Tagen des Mutterschutzes, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Melden Sie das der Krankenkasse und fragen nach, ob Sie dafür ggf. eine Bescheinigung brauchen.
- Prüfen Sie genau, ob in allen Unterlagen von Krankenkasse und Arbeitgeber das korrekte Datum als Mutterschutzbeginn eingetragen ist.
- Mutterschaftsgeld steht Ihnen während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes zu, wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes krankenversichert waren. Von der Krankenkasse erhalten Sie 13 Euro pro Tag, die Differenz zu Ihrem bisherigen Nettogehalt zahlt Ihr Arbeitgeber.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und stellen den Antrag dazu – hier benötigen Sie i.d.R. die Frühgeburtsbescheinigung
- Für manche Leistungen benötigen Sie eine Frühgeburtsbescheinigung, aus der sowohl der errechnete Termin (ET) als auch das Entbindungsdatum hervorgehen.
- Lassen Sie sich diese Bescheinigung von Hebamme oder Gynäkologe ausstellen.
- Sind Kinder (direkt nach der Geburt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt) stationär im Krankenhaus aufgenommen und die Ärzte bescheinigen, dass die Anwesenheit beider Elternteile aus medizinischer Sicht sinnvoll und notwendig ist (was sich bei Frühgeborenen durch Känguruhen, Gespräche mit den Ärzten, Füttern, Wickeln etc. begründen lässt), können von der gesetzlichen Krankenkasse Nettoersatzleistungen beantragt werden.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse (die des Vaters) und den Arbeitgeber und besprechen Sie das korrekte Vorgehen.
- Lassen Sie sich ein Ärztliches Attest mit Begründung ausstellen und reichen Sie es bei der Krankenkasse ein.
- Beantragen Sie das Elterngeld online bei der L-Bank unter: https://www.l-bank.de/produkte/familienfoerderung/elterngeld.html Befolgen Sie alle Hinweise zum Ausfüllen!
- Stellen Sie den Antrag allerspätestens bis drei Lebensmonate nach der Geburt.
- Wichtig: Sie müssen den Antragsvordruck ausdrucken, unterschreiben und an die L-Bank zurücksenden, damit er wirksam wird! Der Eingang des unterschriebenen Antrags ist auch die Antragsfrist.
- Wenn ihr Kind mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung auf die Welt kam, können Sie zusätzliche Elterngeldmonate beantragen:
- Mind. 6 Wochen zu früh: 1 zusätzlicher Monat
- Mind. 8 Wochen zu früh: 2 zusätzliche Monate
- Mind. 12 Wochen zu früh: 3 zusätzliche Monate
- Mind. 16 Wochen zu früh: 4 zusätzliche Monate
- Es gibt unterschiedliche Auszahlungsarten des Elterngelds. Informieren Sie sich, welche Variante für Sie am besten ist und beantragen Sie entsprechend.
- Die Höhe des Elterngelds entspricht 67% des durchschnittlichen Einkommens der 16 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, maximal aber 1.800 Euro.
- Hinweis: Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es erfolgt keine Doppelauszahlung.
- Beantragen Sie das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Ihrem Wohnort – in Stuttgart hier.
- Die Höhe des Kindergelds beträgt Stand Juli 2025:
- 250 € für jedes Kind
Kinderarzt suchen
- Es ist empfehlenswert, schon vor der Entlassung einen Kinderarzt gefunden zu haben, um sich nach der Entlassung zeitnah dort vorstellen zu können, notwendige Rezepte, Verordnungen und Bescheinigungen zu erhalten und einen Anlaufpunkt für Fragen und Probleme zu haben.
- Hilfreich kann es sein, einen Kinderarzt zu suchen, der beispielsweise Erfahrung mit Frühchen hat. Suchen Sie hier nach dem Stichwort „Neonatologie“. Eine Liste spezialisierter Kinderärzte finden Sie unter https://www.fruehgeborene.de/familie/spezialisierte-kinderaerztinnen.htm
Haushaltshilfe beantragen
- Evtl. steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, insbesondere, wenn Sie ein älteres Kind haben, das während der Zeit des Krankenhausaufenthalts betreut werden muss. Aber auch, wenn die Mutter selbst gesundheitlich stark eingeschränkt und der Partner beruflich eingespannt ist.
- Melden Sie sich hierfür schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse und fordern Sie die notwendigen Antragsunterlagen an
- Suchen Sie nach einem passenden Träger, der die Haushaltshilfe übernehmen kann
Was sind Beispiele dafür in Stuttgart?
- Wenn Sie täglich oder mehrmals mit dem Auto zum Olgahospital kommen, können Sie ab dem 8. Aufenthaltstag zur Tagespauschale von 5 € parken.
- Gehen Sie dazu zur stationären Aufnahme im EG und lassen sich den grünen Schein für die Parkvergünstigung ausstellen.
- Vor jeder Ausfahrt geben Sie die ihr Parkticket zusammen mit dem grünen Schein bei der Infotheke ab und lassen die Rabattierung auf 5 € vornehmen. Dann zahlen Sie wie gewohnt am Automat und nehmen Ihre Quittung mit. Sollten Sie mehrmals am Tag ein- und ausfahren, bringen Sie die Quittung über die Bezahlung ebenfalls mit, geben sie vor der Ausfahrt bei der Infotheke ab und erhalten damit die Rabattierung aller weiterer Fahrten auf 0€.
Für Mamas
- Um erfolgreich Muttermilch zu produzieren ist es notwendig, dass die Mutter auch nach der Entlassung – oftmals bereits 3-5 Tage nach der Geburt – regelmäßig pumpt. Es ist daher zwingend notwendig eine Milchpumpe für Zuhause zu haben.
- Bei vielen Apotheken ist es möglich, eine leistungsstarke Milchpumpe gegen Pfand auszuleihen.
- Holen Sie eine Verordnung des Arztes – unsere Casemanagerinnen unterstützen Sie dabei
- Rufen Sie in ihren nächstgelegenen Apotheken an und fragen Sie nach, ob eine Milchpumpe zur Verfügung steht.
- Mit dem Rezept erhalten Sie ein Set an Brusthauben. Besonders wichtig ist, dass sie die richtige Größe wählen. Lassen Sie sich unbedingt von unseren Stillberaterinnen dazu beraten. Oftmals gibt es auch Größenschablonen, mit denen Sie Ihre individuelle Größe je Geräte-Hersteller finden können.
Da denke ich direkt: vielleicht sollten wir auch eine Seite auf die Homepage bringen mit gesammelten Tipps zum Pumpen?
- Falls Sie bislang keine Hebamme haben, bietet die Stadt Stuttgart Unterstützung: https://www.stuttgart.de/hebammen – die Hebammenkoordinierungsstelle des Gesundheitsamts ist erreichbar unter Tel. 0711 21625485 oder per Email an hebammenversorgung-stuttgart@stuttgart.de.
- Auch vor Ort im Olgahospital gibt es ein Büro der Frühen Hilfen, die Sie bei der Suche unterstützen können.
- Jede Frau hat nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Hebammenbetreuung für 10 Tage. Sie kann bis zu 8 Wochen nach der Geburt ohne ärztliche Verordnung fortgesetzt werden, für eine weitere Fortsetzung ist eine Verordnung durch Klinikarzt oder Kinderarzt notwendig. Bei größeren Problemen werden Verordnungen während des ganzen ersten Lebensjahres akzeptiert. Kontaktieren Sie hierzu am besten vorab Ihre Krankenkasse.
Wie läuft das genau ab? Frau Gemeinde gegenlesen lassen
Wie kann man genau Kontakt aufnehmen? Frau Gemeinde fragen
- Unsere Stillberaterinnen Frau Kauer, Frau Reger, Frau Werner und Frau Schlag sind für Sie da! Fragen Sie nach Ihnen oder rufen Sie an unter 0711/27855428!
- Sie finden unsere Stillberaterinnen häufig auch im Pump-Zimmer auf der MB32.
- Die Stillberaterinnen helfen Ihnen bei allen Sorgen und Ängsten rund ums Thema Füttern – Pumpen, Stillen, Milchspende, Prenahrung.
Gunilla?
- Ab wann ist Rückbildung empfohlen?
- Warum ist Rückbildung wichtig?
- Es gibt ein großes Angebot an Rückbildungskursen, die von der Krankenkasse bezahlt werden: bei der eigenen Hebamme oder in einer anderen Hebammenpraxis, viele Online-Kurse, die viel zeitliche Flexibilität bieten
- Ein Rückbildungskurs, direkt im Olgahospital ohne administrativen Aufwand bieten wir vom Neo-Förderkreis an – der Kurs dauert 10 Wochen und ist kostenfrei!
- Was ist eine Mütterpflegerin?
- Wie kann man sie beantragen?
- Was kostet?
- Infos unter: https://muetterpflege-deutschland.de/
Maike?
Spezialisierte Therapeuten? Wonach muss man suchen?
- EEH Emotionelle Erste Hilfe:
Emotionelle Erste Hilfe (emotionelle-erste-hilfe.org)
- Tauscht euch mit den anderen Mamas auf Station aus – das ist so wichtig! Ihr sitzt in einem Boot und könnt euch gegenseitig unterstützen, Tipps geben und Fragen stellen!
- Kommt zu unserem Müttercafe –> LINK
- Nehmt an unseren kostenfreien Babykursen teil!
- Kommt, wenn ihr Zuhause angekommen seid, bei unserem Elterntreff vorbei!
Unterstützungsangebote auf der Neo
- Elternzimmer:
- Das Elternzimmer steht allen Familienangehörigen offen. Je nach Bedarf kann das Zimmer Rückzugsort, Aufenthaltsraum, Spielzimmer und natürlich Begegnungsstätte für Eltern sein.
- Eine Mikrowelle steht zum Erwärmen von mitgebrachten Speisen zur Verfügung.
- Im Sideboard sind Bilderbücher und Spiele zur Beschäftigung für Geschwisterkinder vorhanden. Bitte räumen Sie alles nach Benutzung wieder vollständig an seinen Platz zurück.
- Bitte verlassen Sie den Elternraum so, wie Sie dies in Ihrem Zuhause tun und von Ihren Mitmenschen erwarten.
- Mütterruheraum:
- Der Aufenthalt auf den Stationen MB31/32 kann sehr kräftezehrend sein. Der Mütterruheraum ist als Rückzugsort für Mütter gedacht. Hier stehen Liegen und Decken zum Ausruhen und Schlafen zur Verfügung.
- Einige Elternkurse finden in diesem Raum statt. In dieser Zeit muss er stundenweise gesperrt. Die Schließzeiten hängen an der Tür des Mütterruheraums aus.
- Unsere Stillberaterinnen Frau Kauer, Frau Reger, Frau Werner und Frau Schlag sind für Sie da! Fragen Sie nach Ihnen oder rufen Sie an unter 0711/27855428!
- Sie finden unsere Stillberaterinnen häufig auch im Pump-Zimmer auf der MB32.
- Die Stillberaterinnen helfen Ihnen bei allen Sorgen und Ängsten rund ums Thema Füttern – Pumpen, Stillen, Milchspende, Prenahrung.
- Die Neonatologische Abteilung betreibt eine Frauenmilchbank, von der die Frühgeborenen enorm profitieren können.
- Die Zeit, in der die Mutter noch wenig Muttermilch produziert, kann mit gespendeter Frauenmilch überbrückt werden. Dabei können diejenigen Mamas, die mehr Muttermilch produzieren als ihr eigenes Kind trinken kann, ihre überschüssige Milch an die Frauenmilchbank spenden. Alle Mütter, die in eine Spende einwilligen, sowie deren Milch werden vorher untersucht.
- Alle Fragen zum Thema Milchspende oder Frauenmilchbank dürfen Sie sehr gerne dem Team der Frauenmilchbank an frauenmilchbank@klinikum-stuttgart.de stellen.
- Das CM-Team begleitet Patient + Eltern in der Vorbereitung und Organisation rund um die Entlassung. Die Casemanager:innen stellen sich frühzeitig bei den Eltern vor und arbeiten eng mit Ärzten und Pflege der Neonatologie zusammen. Sprechen Sie sie gerne an.
- Sonja Hamm, Tel: 0711/278-55438 (hamm@klinikum-stuttgart.de)
- Britta Schmied, Tel: 0711/278-55463 (schmied@klinikum-stuttgart.de)
- Seelsorger:innen im Olgäle: Die Mitarbeiter:innen der Klinikseelsorge bieten Eltern und Geschwistern während der stationären Zeit auf der Neonatologie Beratung und Begleitung an. Für die Stationen MB31 und MB32 steht Ihnen Pfarrerin Frau Annette Säuberlich (ab Mitte Juli 2023) Tel. 0711 278-72022, zur Verfügung
- Psycholog:innen am Olgäle: Der Psychologische Dienst bietet Familien Beratung und Begleitung bei Fragen und Problemen rund um die Erkrankung an. Bitte sprechen Sie Frau Bärbel Bodenheimer an (Dipl.-Psychologin, Tel. 0711 278 -74692, b.bodenheimer@klinikum-stuttgart.de)
Angebote im Olgahospital
- Falls Sie nicht in der näheren Umgebung wohnen, gibt es folgende Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus zu übernachten:
- Blaues Haus: In wenigen Gehminuten vom Olgahospital befindet sich das Blaue Haus (Herdweg 15), das der Förderverein krebskranke Kinder betreibt. Dort gibt es 16 Appartements, in denen Eltern/Elternteile temporär wohnen können, um nahe bei ihrem kranken Kind zu sein. Mehr Infos unter: https://www.foerderkreis-krebskranke-kinder.de/blaues-haus/ und telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr unter der Nummer 0711 25 39 49 91
- Kronen Hotel: Gibt es keine Kapazität im Blauen Haus, besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil zu einem vergünstigten Preis im Kronen-Hotel, Kronenstraße 48, 200 Meter vom Klinikum entfernt, zu übernachten. Der Preis liegt bei 30€ inkl. Frühstück. Den Hauptanteil der Kosten übernimmt die Olgäle-Stiftung für das kranke Kind e.V. Kosten für Extras und Garage werden nicht übernommen.
Zum Antragsformular Übernachtung Kronen-Hotel
- Melden Sie sich einfach bei uns und wir stellen einen passenden Kontakt her.
- Wenn es der Familie eines Kindes nicht möglich ist, ihr Kind täglich im Krankenhaus zu besuchen, beispielsweise weil beide Eltern berufstätig sind, kleine Geschwister zu versorgen haben oder selbst krank sind, springt der Besuchsdienst der Olgäle-Stiftung ein. Der Besuchsdienst hilft mit, Einsamkeit und Ängste zu überwinden, und entlastet auch die Eltern bei längeren Klinikaufenthalten schwerkranker Kinder.
- Auch eure Frühchen auf der Neo können vom Besuchsdienst besucht werden. Meldet euch einfach unter info@olgaele-stiftung.de.
- Beim Besuchsdienst handelt es sich um ein kostenfreies Angebot der Olgälestiftung, die Kindern und ihren Familien den Klinikaufenthalt ein Stück weit erleichtern möchte.
- Ihr verbringt viele Stunden mit Känguruen und Kuscheln in eurem Sessel – die Zeit scheint nicht zu vergehen. Vielleicht habt ihr Lust auf etwas Ablenkung mit einem tollen Buch. Im Eingangsbereich des Olgäle, direkt gegenüber der großen Arche, befindet sich die Bücherei, in der es tolle Bücher (auch für Erwachsene! :)) kostenfrei zum Ausleihen gibt. Da vergeht die Zeit im Krankenhaus gleich viel schneller!
Öffnungszeiten der Bücherei:
Montag–Freitag
10:00 – 12:30 Uhr und
15:00 – 17:00 Uhr - Bei der Bücherei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot der Olgälestiftung, die Kindern und ihren Familien den Klinikaufenthalt ein Stück weit erleichtern möchte.
- Die Pflegerische Elternberatung kann sowohl von Eltern, deren Kinder stationär in der Klinik aufgenommen sind, als auch von Eltern außerhalb in Anspruch genommen werden. Erfahrene Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bieten Ihnen Informationen und Unterstützung bei Fragen rund um Ihr Kind wie Gesundheitsvorsorge, Entwicklungsförderung, Körper- und Hautpflege, Ernährung und Essverhalten, Schlaf, Unruhige Babys sowie Elternrolle und Familienalltag an.
- Melden Sie sich telefonisch unter 0711 278-73100 oder vereinbaren unter elternberatung@klinikum-stuttgart.de einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind.
- Bei der Pflegerischen Elternberatung handelt es sich um ein kostenfreies Angebot der Olgälestiftung, die Kindern und ihren Familien den Klinikaufenthalt ein Stück weit erleichtern möchte.
- Ziel der sozialen Arbeit ist es, die durch Krankheit verursachten sozialen und psychischen Belastungen mit entlastenden und klärenden Gesprächen abzubauen oder zu mindern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leiten notwendige Maßnahmen der Rehabilitation oder Versorgung ein.
- Für die Stationen MB31 und MB32 ist Tina Villgrattner (Tel. 0711 278-62150 t.villgrattner@klinikum-stuttgart.de) zuständig,
- Hier gibt es einen Flyer mit einer Übersicht an Diensten im Olgäle Flyer_Soziale_Dienste_02-06-21_oeffentlich.pdf (klinikum-stuttgart.de)
- Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Sozialen Arbeit.
Wenn die Entlassung näher rückt
- Die Fahrt- und Parkkosten für den Besuch ihres Kindes zahlt evtl. Ihre Krankenkasse.
- Lassen Sie sich dazu eine Bescheinigung der Ärzte darüber ausstellen, dass Ihre Anwesenheit zur Genesung Ihres Kindes förderlich ist (medizinische Notwendigkeit). Sinnvoll ist zudem ausführlich auf die Bedeutung der intensiven Betreuung des Kindes durch die Eltern von Anfang an hinzuweisen. Intensiv betreute Kinder haben häufig eine kürzere Verweildauer in der Klinik, da sie schneller das Trinken lernen, Sättigungsabfälle seltener sind und die Eltern frühzeitig mit den speziellen Schwierigkeiten der Versorgung des Kindes vertraut sind. Auch der Hinweis auf den Transport der Muttermilch in die Klinik kann nützlich sein.
- Notieren Sie alle Fahrten zum Krankenhaus, bewahren Sie alle Parktickets auf.
- Kontaktieren Sie die Krankenkasse und seien Sie hartnäckig! Für den Fall der Ablehnung einer Fahrtkostenübernahme gibt es Musteranträge für einen Widerspruch unter https://www.fruehgeborene.de/familie/musterantraege.htm
- Bei zu früh und krank geborenen Kindern besteht häufig ein erhöhter Pflegebedarf, sodass Sie Anspruch auf Pflegegeld haben. Eine dauerhafte Behinderung des Kindes muss dafür nicht unbedingt gegeben sein, sondern es genügen auch z.B. Fütterstörungen, umfangreiche therapeutische Maßnahmen u.a.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und stellen Sie den Antrag dazu
- Pflegegeld wird nicht rückwirkend gezahlt, kümmern Sie sich daher frühzeitig.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, müssen Sie nicht zwingend einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Jedoch ist ein sog. Pflegeberatungsbesuch i.d.R. zweimal jährlich erforderlich. Hierzu kontaktieren Sie einen Pflegedienst Ihrer Wahl und vereinbaren einen Termin für einen Hausbesuch. Die Mitarbeiter bestätigen, dass die Pflege in Ihrem Haushalt gesichert ist und stehen Ihnen für Fragen zur Pflege sowie Tipps und Tricks zur Verfügung.
- Die Bewilligung eines Antrags hat zudem positive Auswirkungen auf die Sozialversicherungsansprüche der pflegenden Person.
Angebot für Pflegende der Stadt Stuttgart
- Jeder Pflegende in der Stadt Stuttgart kann am Förderprogramm „Wer pflegt, wird gestärkt“ teilnehmen. Hier kann man aus unterschiedlichen Wertgutscheinen auswählen, den die Stadt Stuttgart den Pflegenden als Zeichen der Wertschätzung zukommen lässt.
- Weitere Informationen und den (sehr einfachen) Antrag finden Sie unter: https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/menschen-mit-behinderung/foerderprogramm-pflege-angehoerige/
- Sollte Ihr Kind eine diagnostizierte (Schwer-) Behinderung haben, sollten Sie einen (Schwer-) Behindertenausweis beantragen. Sie erhalten damit Steuervorteile, aber auch Ermäßigungstarife und bevorzugte Behandlung in vielen anderen Bereichen.
- Kontaktieren Sie dazu das Versorgungsamt und stellen Sie einen Antrag!
- An dieser Stelle möchten wir Ihnen empfehlen sich an den Verein „Mein Herz lacht e. V.“ zu wenden: https://www.meinherzlacht.de. Der Verein widmet sich den Bedürfnissen von Eltern von Kindern mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Gegenseitiger Austausch, Teilen von Wissen, Unterstützung und eine große Gemeinschaft werden Sie dort empfangen. Sie sind nicht allein!
- Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel und müssen bis zum 18. Lebensjahr keine Zuzahlungen leisten.
- Bei der Besorgung der Dinge, die für die erste Zeit nach der Entlassung notwendig sind, unterstützt euch auch unser Casemanagement. Später könnt ihr euch Verordnungen und Rezepte vom Kinderarzt ausstellen lassen und den Anträgen der Krankenkasse beilegen.
- Nach der Entlassung kann es sinnvoll oder erforderlich sein, die Versorgung durch eine häusliche Kinderkrankenpflege in Anspruch zu nehmen. Eine Kinderkrankenschwester kommt dann nach Hause und übernimmt die medizinische Versorgung des Kindes (z.B. Sonde legen, Verbände wechseln, u.v.m.) und unterstützt bei der Grundpflege.
- Bei Bedarf kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Suchen Sie außerdem eine geeignete Kinderkrankenpflege-Station.
- Je nach Krankheitsfall wird die häusliche Kinderkrankenpflege im erforderlichen Umfang bis zu 4 Wochen genehmigt, ggf. auch für einen längeren Zeitraum.
Beispiele in Stuttgart oder Anlaufstellen
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- Physiotherapie erhalten die Kinder bereits während des stationären Aufenthalts regelmäßig. Es kann sinnvoll sein, sie auch nach der Entlassung fortzusetzen.
- Sprechen Sie ihren Kinderarzt darauf an und lassen Sie sich ein Rezept geben
- Suchen Sie eine passende Physiotherapie-Praxis aus und nehmen Sie Kontakt auf.
- Es gibt zwei unterschiedliche Physiotherapie-Techniken, die zur Entwicklungsförderung von Kindern angewendet werden: Bobath und Vojta.
Mehr Infos einfügen + ggf. Praxen in Stuttgart?
- Ergotherapie und Logopädie können ihrem Kind helfen, in Alltagssituationen besser zurechtzukommen.
- Sprechen Sie ihren Kinderarzt darauf an und lassen Sie sich ein Rezept geben.
- Suchen Sie eine passende Physiotherapie-Praxis aus und nehmen Sie Kontakt auf.
- Bereits kurz nach der Geburt werden die Augen von Frühgeborene regelmäßig durch Ärzt:Innen der Augenklinik untersucht.
- Je nach dem, mit welchem Befund Ihr Kind entlassen wird, folgt eine Weiterbetreuung in der Augenklinik des Katharinenhospitals oder bei einem niedergelassenen Augenarzt. Eine Kontrolluntersuchung sollte möglichst bis zum 3. Lebensjahr halbjährlich durchgeführt werden, um mögliche Veränderungen frühzeitig festzustellen.
- Suchen Sie einen Augenarzt, der bestenfalls auch eine/n Orthoptisten/in beschäftigt, der speziell für die Untersuchung von Kindern ausgebildet ist.
- Das Olgahospital bietet i.d.R. Kindern mit einem Geburtsgewicht < 1.500g eine Frühgeborenen-Nachsorge an und begleitet deren Entwicklung bis zum 2. Lebensjahr. Die Nachsorge-Untersuchungen werden von einer Ärztin der Neonatologie im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) durchgeführt. Sie erhalten individuell auf Ihre Situation abgestimmte Termine.
- Die Sozialmedizinische Nachsorge ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird vom Klinikarzt oder von einem niedergelassenen Arzt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verordnet. Eine Verordnung ist auch noch bis zu sechs Wochen nach der Entlassung aus der Klinik möglich. Das Nachsorge-Team von „Olgäle sorgt nach“ begleitet Sie und Ihr Kind nach dem stationären Aufenthalt nach Hause, besucht Sie zu Hause und hilft Ihnen im Alltag mit Ihrem Kind außerhalb der Klinik.
- Frühförderung ist ein Förderangebot, das vom Babyalter bis zur Einschulung sowohl vorbeugend als auch bei Verhaltensauffälligkeiten genutzt werden kann.
- Frühförderstellen (http://www.fruehfoerderstellen.de) bieten oft Hausbesuche oder auch Gruppenstunden, in denen Sie hilfreiche Tipps für die Förderung der Entwicklung ihres Kindes erhalten können.
- Kontaktieren Sie die nächstmögliche Frühförderstelle und informieren Sie sich über das Angebot. Ggf. ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
- In Stuttgart gibt es folgende:
- In Ihrer Steuererklärung können Sie unter „Außergewöhnliche Belastungen“ Kosten angeben, die Ihnen im Rahmen der Frühgeburt und ggf. anschließenden Behandlungen entstanden sind, z.B. Fahrt- und Parkkosten (falls nicht von der Krankenkasse übernommen), Therapien, Brille, Helmtherapie etc.
- Falls Verwandte oder Freunde regelmäßig die Betreuung der Kinder übernehmen, kann das ggf. auch steuerlich geltend gemacht werden. Infos dazu finden Sie auch hier: https://www.test.de/Kinderfreibetrag-und-Kindergeld-So-sparen-Eltern-Steuern-5246178-0/
- Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart: https://www.kiss-stuttgart.de
- Angebote der Stadt Stuttgart:
- Städtisches Elternseminar – Kursreihe Startklar- sich den Anfang leichter machen, wöchentlich dienstags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr am Marienplatz 3; Anmeldung unter: https://www.stuttgart.de/online-anmeldungen/jugendamt/elternseminar/startklar-sich-den-anfang-leichter-machen.php
- Frühe Hilfen – Verschiedene Angebote rund um das Leben als frisch gebackene Familie in Stuttgart, u.a. Still- und Wickelorte in Stuttgart, Beratung und Vermittlung zu passenden Ansprechpartnern; Infos unter: https://www.fruehehilfen-stuttgart.de